Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1.     Anwendungsbereich dieser AGB

1.1.    

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge/Geschäftsbeziehungen zwischen der Fetzel GmbH (jeweils im Folgenden bezeichnet als „Fetzel“) und ihren Vertragspartnern.

1.2.    

Sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von diesen AGB abweichen, so gelten die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nur,wenn sie von Fetzel ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3.    

Diese AGB gelten auch dann ausschließlich und uneingeschränkt, wenn Fetzel in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

 

2.     Verbraucher

2.1.    

“Verbraucher“ ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.2.    

Diese AGB gelten auch gegenüber Verbrauchern. Soweit für Verbraucher besondere Bestimmungen getroffen worden sind, ersetzen diese die allgemeinen Regelungen.

 

3.     Angebot und Auftragsannahme

3.1.    

Angebote von Fetzel sind freibleibend.

3.2.    

Angebote, Aufträge und Auftragsänderungen, Stornos sowie sämtliche sonstige Vereinbarungen, insbesondere, soweit sie von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung von Fetzel zustande. Unser Stillschweigen gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung.

3.3.    

Der Vertragsinhalt, insbesondere in Bezug auf den Lieferumfang, richtet sich nach der schriftlichen Bestätigung von Fetzel, es sei denn, es wurde nach Vertragsschluss eine mündliche oder konkludente, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung getroffen. Die Änderung individueller Vereinbarungen kann auch nach Vertragsschluss nur schriftlich erfolgen.

3.4.    

Fetzel ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis der jeweils auftraggebenden Person zu prüfen, sondern ist befugt von deren rechtmäßiger Vertretungsbefugnis auszugehen.

3.5.    

Fetzel hat das Recht, sich zur Erfüllung der ihr aus den Vereinbarungen obliegenden Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

 

4.     Zahlungsbedingungen

4.1.    

Rechnungen von Fetzel sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen, netto jeweils ab Rechnungsdatum, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung des Vertragspartners ist jeweils der Eingang der Gutschrift auf dem in der Rechnung für die Zahlung angegebenen Konto.

4.2.    

Mangels ausdrücklicher Bestimmung des Vertragspartners ist Fetzel berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

4.3.    

Die Wertbeständigkeit der Forderung von Fetzel gegenüber dem Vertragspartner wird ausdrücklich vereinbart. Als Maßstab der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch Fetzel, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.

4.4.    

Bei Überschreitung des Zahlungsziels kann Fetzel vorbehaltlich sonstiger Rechte Verzugszinsen mindestens in Höhe von 9,2%-Punkten über dem Basiszins in Rechnung stellen, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 4%-Punkten über dem Basiszins.

4.5.    

Für die Folgen des Zahlungsverzuges gelten im Übrigen die gesetzlichen Regeln.

4.6.    

Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind oder auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen.

4.7.    

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.

4.8.    

Fetzel ist zur Abtretung ihrer Forderungen gegen den Vertragspartner berechtigt.

 

5.     Preise, Verrechnung

5.1.    

Unsere Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet (inkl. An- und Abfahrt). Kostenschätzungen beruhen auf den Angaben der Auftraggeber und stellen lediglich eine grobe Schätzung dar. Die Angaben sind somit unverbindlich. Zu berücksichtigen sind insbesondere bei Notdiensten allfällige Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagszuschläge.

5.2.    

Die Preise unserer Angebote bzw. unserer Preisliste setzen voraus, dass sämtliche Arbeiten ohne Behinderung bzw. zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden können. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig sein, werden diese nach tatsächlichem Aufwand entsprechend unserer Regiesätze in Rechnung gestellt.

5.3.   

Die Kosten allfälliger Deponierung oder Entsorgung ist in unseren Stundenpreisen nicht enthalten Diese werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Anfall des Abfalls verrechnet.

 

6.     Auftragsdurchführung

6.1.    

Vereinbart wird, dass bei der Reinigung von Leitungen lediglich der Versuch geschuldet wird, diese wieder durchgängig zu machen bzw. den ursprünglichen Leitungsquerschnitt wieder herzustellen. Sollte sich der gewünschte Erfolg trotz sorgfältiger Reinigung nicht oder nicht zur Gänze einstellen, so gebührt dennoch das voll vereinbarte Entgelt.

 

7.     Haftungsumfang von Fetzel

7.1.    

Fetzel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Fetzel oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung.

7.2.    

Fetzel haftet für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fetzel oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.  Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Pflicht, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

7.3.    

Der Vertragspartner haftet für einen ausreichend befestigten Untergrund und garantiert die freie Zugänglichkeit. Der Vertragspartner hat Fetzel rechtzeitig vor der Anfahrt auf die Beschaffenheit des Straßenzustandes hinzuweisen, es sei denn, diese ist offensichtlich für das Befahren durch einen Lastkraftwagen geeignet. Unterlässt der Vertragspartner diesen Hinweis, so haftet Fetzel nicht für Schäden, welche durch das Befahren der Straße oder aufgrund einer Nichtbefahrbarkeit der Straße (z.B. Verspätung, Unmöglichkeit) entstehen; etwaige Schäden hat der Vertragspartner zu ersetzen. Im Zuge des Auftrags befahren wir nur über ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers unbefestigte Verkehrsanlagen und übernehmen keine wie immer geartete Haftung für daraus entstehende Flurschäden oder sonstige Schäden. Sollten Dritte Ansprüche aufgrund der genannten Schäden an uns stellen, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns schad- und klaglos zu halten.

7.4.    

In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Fetzel ausgeschlossen.

7.5.    

Soweit die Haftung von Fetzel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Fetzel.

 

8.     Verjährung

8.1.    

Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

9.     Vermögensverschlechterung

9.1.    

Wenn beim Vertragspartner nach Vertragsschluss eine Vermögensverschlechterung eintritt, ist Fetzel berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Sicherheitsleistung auszuführen. Wenn der Vertragspartner nicht in der Lage ist, innerhalb angemessener Frist die geforderte Sicherheit zu stellen, ist Fetzel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

9.2.    

Wird über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Vermögens nicht eröffnet, sind Exekutionen gegen den Auftraggeber anhängig oder verstößt der Auftraggeber gegen vertragliche Vereinbarungen, steht es uns frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen und entfällt für uns somit die Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen. Dem Auftraggeber stehen für diesen Fall keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen uns zu.

 

10.  Verarbeitung von Daten /Bonitätsprüfung /Umsatzsteuerpflichtige Geschäfte

10.1.  

Personenbezogene Daten werden von Fetzel insbesondere erhoben, gespeichert und ggf. an Dritte übermittelt, soweit dies erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann. Fetzel ist berechtigt an dessen Subunternehmer Daten des Auftraggebers weiterzugeben, soweit der Subunternehmer die Daten zur Erbringung der Dienstleistung benötigt. Mit den Subunternehmern wurden Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gemäß Art 28 DSGVO abgeschlossen. Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn Sie eingewilligt haben oder eine sonstige Rechtsgrundlage vorliegt. Weitere Informationen zum Datenschutz und insbesondere zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung von Fetzel unter https://www.fetzel.at/datenschutz/.

10.2.  

Fetzel behält sich ausdrücklich vor, Verträge mit Vertragspartnern nur nach positiver Bonitätsprüfung einzugehen bzw. im Falle eines negativen Ergebnisses einer Bonitätsprüfung Verträge nur nach Erhalt einer Anzahlung einzugehen. Zu diesem Zweck wird Fetzel bei Aufträgen mit Vorleistung von Fetzel eine Beurteilung des Kreditrisikos bei den Wirtschaftsauskunfteien Kreditschutzverband von 1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien und CRIF, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien durchführen. Dazu werden die personenbezogenen Daten, die zu der Bonitätsprüfung nötig sind, wie Name sowie Adresse, an die Wirtschaftsauskunftei übertragen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Bonitätsprüfung zur Vermeidung eines Zahlungsausfalles und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO und des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f‚ DS-GVO.

10.3.  

Für Neukunden (Unternehmensgründung innerhalb der letzten zwei Jahre) gilt, dass bei umsatzsteuerpflichtigen Geschäften Fetzel berechtigt ist, eine anfallende Umsatzsteuer direkt an das zuständige Finanzamt des Kunden zu überweisen. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, eine entsprechende Vollmacht von Fetzel zu unterfertigen. Fetzel ist berechtigt alle Umsatzsteuerzahlungen aus Verträgen so lange zurückzuhalten, bis eine unterzeichnete Vollmacht vorliegt.

 

11.  Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1.  

Erfüllungsort ist der Sitz von Fetzel.

11.2.  

Ist der Vertragspartner Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

11.3.  

Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der vertragsschließenden betroffenen Gesellschaft. Fetzel kann Ansprüche aber auch im gesetzlichen Gerichtsstand des Vertragspartners geltend machen.

11.4.  

In allen anderen Fällen können Fetzel oder der Vertragspartner Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

11.5.  

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchergeschäften gilt das am Wohnsitz des Verbrauchers geltende Recht, soweit es günstiger ist als das österreichische Recht und Fetzel seine Tätigkeit in dieses Verbraucherwohnsitzland ausrichtet.

 

12.  Sonstiges

12.1.  

Sollten diese AGB, einzelne Teile davon oder sonstige Bestimmungen eines Vertrages teilweise oder ganz unwirksam sein oder durch neuere Rechtsprechung unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Regelungen sind durch solche zu ersetzen, welche den bisherigen wirtschaftlich am nächsten kommen und nach aktueller Rechtslage rechtswirksam sind.

12.2.  

Fetzel beteiligt sich derzeit nicht an außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren.

(Stand: Mai 2023)