Kanaldichtheitskontrolle

Normgerechte Dichtheitsprüfungen führen wir mit geprüftem Personal und geeichten Messgeräten durch. Der Gesetzgeber führte die Dichtheitsprüfung bei Leitungen, Schächten, Bauwerken und Druckleitungen hauptsächlich zum Schutz von Personen, des Trinkwassers und des Erdreiches ein.

Ebenfalls wird die Standsicherheit und Dichtheit von Kraftwerksleitungen nach ÖN B 5050 nachgewiesen. Bei diesen Leitungen ist das Gefahrenpotential sehr hoch. Oftmals werden diese Leitungen mit bis zu 100 bar Betriebsdruck betrieben. Durch den stundenlangen, in der Norm genau geregeltem Prüfverlauf, wird ein möglicher Schaden, frühzeitig vor in Betriebsname, aufgedeckt und kann behoben werden. http://www.egger-europe.com/

 

Durch die Neubauabnahme mittels Nachweis der Dichtheit, hat der Bauherr die Gewissheit, dass sein Bauwerk ordnungsgemäß dicht ausgeführt wurde. Waren anfänglich bis zu 50% der Leitungen nach ÖN2503 undicht, hat sich die Bauwirtschaft sehr weiterentwickelt und eine stetige Qualitätsverbesserung und Bewusstseinsbildung ist erkennbar. Messungen der Grundwasserbrunnen bestätigen mit verbesserten Werten den Erfolg eines dichten Kanalsystems.

 

Bei den Dichtheitsprüfungen unterscheidet man grundsätzlich zwischen drei Prüfmethoden.

 

Für Kanäle und Hausanschlüsse wird üblicherweise die Dichtheit mit Luft nach ÖN2503 nachgewiesen.

 

Schächte und Bauwerke werden mit einer Wasserstauprüfung mittels Pegelmessung, nach ÖN2503 durchgeführt.

 

Druckleitungen, Beschneiungs und Kraftwerksleitungen werden auf Grund der Unfallgefahr und der oftmals sehr hohen Drück (bis 110 bar) nach ÖN 805 bzw. ÖN B 5050 mit Wasser durchgeführt.

 

Für Beschneiungs und Kraftwerksleitungen ist eine, zusätzliche, spezielle Ausbildung nach ÖN B 5050 erforderlich. Mir Stolz können wir mitteilen, dass unser Unternehmen mit Herr Helmut Fetzel, die erste Firma in ganz Österreich ist, die als erstes, im Februar 2016 die Prüfung erfolgreich abgelegt hat.

 

Die Dichtheitsprüfung, die Lösung, als Nachweis für den Bauherren und die Behörden dass die Standsicherheit und Dichtheit der Prüfobjekte nach Ö-Norm nachgewiesen wurde.

 

Baufirmen ihrerseits haben ebenfalls den Nachweis, dass ihre Mitarbeiter, gewissenhaft und sauber gearbeitet haben. Oftmals ist die Restzahlung abhängig von einer erfolgreich abgelegten Druckprüfung.

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